Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7376
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03 (https://dejure.org/2004,7376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2004 - 9 A 3255/03 (https://dejure.org/2004,7376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 9 A 3255/03 (https://dejure.org/2004,7376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagerecht einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen die Aufsichtsbehörde gegen die Kürzung einer Gebührenforderung im Widerspruchsverfahren ; Klagebefugnis des kommunalen Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde gegen die Kürzung von Baugebühren durch die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 58
  • DÖV 2005, 213
  • BauR 2004, 1827 (Ls.)
  • BauR 2005, 434 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03
    BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359.
  • BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00

    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03
    ähnlich: BVerwG, Beschluss vom 22.1.2001 - 8 B 258.00 -, NVwZ-RR 2001, 326.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Finanzhoheit auch herangezogen, um ein Klagerecht der Gemeinden gegen solche Entscheidungen abzuleiten, mit denen auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften unmittelbar haushaltswirksame Verpflichtungen der Gemeinden begründet oder Ansprüche herabgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; Beschluss vom 22.1.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.7.2004 - 9 A 3255/03 -, NVwZ 2005, 58 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 sowie Bay. VGH, Urteil vom 18.12.1962 - 11 IV 59 -, VGH n.F. 16, 7 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

    Ihnen wird also diesbezüglich die Finanzhoheit zugewiesen, die Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist, das durch Art. 28 Abs. 2 GG grundrechtlich geschützt ist (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 30.07.2004 - 9 A 3255/03 - juris; Wettling, a.a.O., S. 250).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

    Gestützt auf diese Rechtsprechung hat das OVG NW (Beschluss vom 30. Juli 2004 - 9 A 3255/03 - juris Rn. 8; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 18. April 2007 - 1 A 97/05 - juris Rn. 14) angenommen, auf einen eingriffsgeschützten Anspruch könnten sich auch die kommunalen Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörden berufen.

    Wird aber die Finanzhoheit der Gebietskörperschaft nur mittelbar betroffen, kommt eine Klagebefugnis nur dann in Betracht, wenn die den kommunalen Selbstverwaltungsträger entstehenden finanziellen Folgelasten ein nicht mehr zu bewältigendes Maß erreichen (vgl. BVerwG Beschluss vom 30. Juli 2004, a.a.O., Rn 8).

  • VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972

    Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer

    Der Erläuterungsbericht stellt Zweck, Art und Umfang des Vorhabens sowie seine Auswirkungen detailliert dar und genügt somit den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen (vgl. auch BayVGH, U.v. 18.1.2005 - 23 B 04.2222 - teilweise abgedruckt in GK 2005, 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht